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Benötigt man eine Baugenehmigung für eine Pergola? Die Regeln erklärt

Benötigt man eine Baugenehmigung für eine Pergola? Die Regeln erklärt 1

In den meisten US-Bundesstaaten ist für freistehende Pergolen mit einer Grundfläche von unter 11 Quadratmetern und einer Höhe von unter 3,7 Metern, die einen gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze haben, keine Baugenehmigung erforderlich. Angebauten Pergolen, Konstruktionen mit einer Grundfläche von über 11 Quadratmetern, einer Höhe von über 3,7 Metern sowie Pergolen mit festem oder motorisiertem Dach ist in der Regel eine Baugenehmigung bedarfsgerecht. In Großbritannien sind freistehende Pergolen üblicherweise genehmigungsfrei; angebauten Konstruktionen und Dächern, die mehr als die Hälfte der Gartenfläche einnehmen, unterliegen hingegen Beschränkungen. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (HOA) ist unabhängig von der Baugenehmigung und gilt auch dann, wenn die Stadt keine Genehmigung vorschreibt.

Die Baugenehmigungsfrage bereitet mehr Pergola-Projekten Probleme als jedes andere bauliche Problem – und die Verwirrung ist verständlich, denn die Antwort variiert tatsächlich je nach Adresse. Ich habe Kunden durch die Genehmigungsbehörden in einem Dutzend Zuständigkeitsbereichen begleitet, und obwohl die Details unterschiedlich sind, ist das Grundprinzip einheitlich genug, um es zu erklären. Hier ist der Entscheidungsbaum, der die meisten Fälle abdeckt.

Der US-Rahmen: Was löst eine Genehmigung aus?

Die meisten US-amerikanischen Bauämter verwenden ähnliche Grenzwerte für Nebengebäude. In der Regel benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn Ihre Pergola alle folgenden Kriterien erfüllt: Sie ist freistehend (nicht am Haus oder einem anderen Gebäude befestigt), ihre Grundfläche beträgt weniger als 11 Quadratmeter, ihre Höhe ist weniger als 3,7 Meter und sie befindet sich außerhalb der vorgeschriebenen Abstände – typischerweise 1,5 Meter von den seitlichen Grundstücksgrenzen und 4,5 Meter von den hinteren Grundstücksgrenzen in Wohngebieten.

Überschreitet man eine dieser Linien, wird eine Baugenehmigung erforderlich. Eine an das Gebäude angebaute Pergola benötigt fast überall eine Genehmigung, da sie baulich mit dem Wohnhaus verbunden ist: Das Bauamt verlangt Zeichnungen, die die Befestigungsdetails, die Fundamente und den Nachweis zeigen, dass die Gebäudestruktur nicht beeinträchtigt wird und keine Eintrittsstelle für Wasser am Wandanschluss entsteht.

Die Flächenbegrenzung betrifft mehr Projekte als man denkt. Eine 12×14 Fuß große Pergola hat eine Grundfläche von 168 Quadratfuß – mehr als die in den meisten Gebieten zulässige Freigrenze von 120 Quadratfuß – und ist trotz ihres vermeintlich „Standards“ genehmigungspflichtig. Eine 10×12 Fuß große Pergola mit 120 Quadratfuß liegt genau an der Grenze; ​​manche Behörden stufen sie als genehmigungsfrei ein, andere nicht. Hier kann ein kurzer Anruf beim Bauamt einen Monat Nachrüstung ersparen.

Die Höhenbegrenzung ist vor allem bei überdachten Konstruktionen relevant. Eine Standard-Pergola mit offener Bauweise und einer Höhe von 2,4 bis 3 Metern erfüllt diese Grenze problemlos. Mit einem motorisierten Lamellendach inklusive Gehäuse und Entwässerungsrinnen erreicht man eine Höhe von 3,6 bis 4 Metern – und liegt damit im genehmigungspflichtigen Bereich.

Die Dachform verändert alles

Die traditionelle Pergola mit offenen Lamellen wird von den Genehmigungsbehörden am unkompliziertesten behandelt, da sie im Sinne der Bauordnung nicht als „Dach“ gilt – Regen kann durchdringen, Schnee sammelt sich nicht an und die Windlasten sind gering. Feste Dächer und motorisierte Systeme werden hingegen genauer geprüft: Sie tragen die Schneelast, erzeugen Windauftrieb, erhöhen das Gewicht und erfordern oft Elektroinstallationen.

Eine motorisierte Lamellenpergola benötigt fast immer eine Genehmigung – und in der Regel auch eine Elektrogenehmigung, da Motor, Sensoren und die integrierte Beleuchtung einen separaten Stromkreis und einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) benötigen. Die Elektroarbeiten müssen von einem zugelassenen Elektriker durchgeführt und separat von der baulichen Abnahme abgenommen werden.

Für jede Pergola mit festem Dach – egal ob Schindeln, Metall oder Polycarbonatplatten – ist in den meisten Regionen ein statischer Nachweis erforderlich, der belegt, dass Fundamente, Pfosten und Balken die Schneelast Ihrer Zone tragen können. Rechnen Sie zusätzlich zur Genehmigungsgebühr mit Kosten von 500 bis 2.000 US-Dollar für die statischen Berechnungen.

Der britische Rahmen: Genehmigungsfreie Entwicklung

Die britischen Regelungen funktionieren zwar anders, führen aber zu einem ähnlichen Ergebnis. Der Schlüsselbegriff sind die „genehmigungsfreien Bauvorhaben“ – also Arbeiten, die ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen.

In Großbritannien ist eine freistehende Pergola in der Regel genehmigungsfrei, wenn sie innerhalb von 2 Metern von der Grundstücksgrenze errichtet wird und nicht höher als 2,5 Meter ist, andernfalls nicht höher als 4 Meter. Außerdem darf sie nicht mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des Grundstücks um das ursprüngliche Haus einnehmen. Diese zweite Bedingung betrifft große Gärten seltener, ist aber auf kleineren Grundstücken relevant.

Eine fest mit der Hauswand verbundene Pergola gilt laut Bauordnung als Anbau. Dies führt zu Beschränkungen hinsichtlich Höhe, Tiefe und Gesamtfläche des Anbaus. Befindet sich die Pergola an der Seiten- oder Vorderseite zur Straße hin, ist eine Baugenehmigung unabhängig von der Größe wahrscheinlich. Jede Konstruktion mit einer Höhe von über 4 Metern oder mit einem festen Dach, das einen geschlossenen Wohnraum schafft, unterliegt der Baugenehmigungspflicht.

Denkmalgeschützte Gebäude und Naturschutzgebiete haben Vorrang vor allen Ausnahmen. Wenn Ihr Grundstück denkmalgeschützt ist oder sich in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befindet, benötigen Sie voraussichtlich selbst für eine einfache, freistehende Pergola eine Genehmigung.

Die Ebene, die jeder vergisst: Hausbesitzervereinigung und Grundbucheintragungen

Eine Genehmigungsbefreiung bedeutet nicht automatisch eine Genehmigung. Wohnen Sie in einer Wohnanlage mit einer Eigentümergemeinschaft (WEG), gilt das architektonische Prüfverfahren unabhängig von den städtischen Vorgaben – und die Regeln der WEG schränken Farben, Materialien, Abmessungen und Standort von Pergolen regelmäßig stärker ein als die städtischen Bauvorschriften. Die von der WEG verhängten Bußgelder und die Möglichkeit zur Zwangsräumung sind real, und die Missachtung der architektonischen Prüfung ist der häufigste Grund für Streitigkeiten um eine ansonsten legale Pergola.

Grundbucheintragungen und Nutzungsbeschränkungen können auch für Grundstücke gelten, die keiner Eigentümergemeinschaft angehören – in älteren Wohngebieten finden sich oft eingetragene Beschränkungen für Nebengebäude. Ein Grundbuchamt kann die Beschränkungen für Ihr Grundstück prüfen; eine kostenlose, fünfminütige Überprüfung durch einen kompetenten Mitarbeiter.

Der praktische Prozess

Rufen Sie zunächst Ihr Bauamt oder das zuständige Planungsamt Ihrer Gemeinde an – nicht die Website, sondern das Büro selbst. Beschreiben Sie das geplante Bauwerk: Abmessungen, Höhe, freistehend oder angebaut, Dachform. Dort erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind, falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Die üblichen Genehmigungsgebühren für eine Pergola in den USA liegen zwischen 75 und 400 US-Dollar; in Großbritannien betragen die Gebühren für Bauanträge im Wohnbereich, sofern erforderlich, 206 Pfund.

Falls eine Baugenehmigung erforderlich ist, reichen Sie bitte Zeichnungen ein. Bei einfachen Konstruktionen genügen oft die technischen Unterlagen des Herstellers. Die Behörde prüft die Unterlagen, erteilt die Baugenehmigung und vereinbart Termine für die Abnahmen nach der Fundamentlegung und bei Fertigstellung. Die Bearbeitungszeit beträgt in den meisten Regionen zwei bis sechs Wochen.

Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pergola ohne die erforderliche Genehmigung baue?
Nicht genehmigte Bauarbeiten kommen immer dann zum Vorschein, wenn man den Verkauf anstrebt, sich ein Nachbar beschwert oder ein Prüfer wegen eines anderen Projekts vor der Tür steht. Die Lösung ist meist die Legalisierung – die Zahlung der Gebühr, die Einreichung von Bauplänen und die Behebung aller Mängel, die bei der Prüfung nicht aufgefallen sind – zuzüglich möglicher Strafen in manchen Regionen. Manche nicht genehmigten Anbauten müssen komplett entfernt werden, wenn sie nicht den Bauvorschriften entsprechen. Die Kosten und der Stress der Legalisierung übersteigen stets die ursprüngliche Genehmigungsgebühr.
Benötigt man für eine Pergola auf einer Terrasse eine Genehmigung?
In der Regel ja, selbst wenn eine ebenerdige Pergola gleicher Größe nicht zulässig wäre. Die Terrasse ist bereits genehmigungspflichtig, und der Anbau einer Pergola verändert die Lastberechnung – Pfosten, Fundamente und die Terrassenkonstruktion müssen die neue Konstruktion tragen. Das Bauamt benötigt Zeichnungen, die zeigen, wie die Lasten der Pergola auf die Terrassenkonstruktion und die Fundamente übertragen werden.
Benötigen einziehbare Markisen und Sonnensegel Genehmigungen?
Einziehbare Stoffmarkisen und Sonnensegel gelten in der Regel als temporäre Ausstattungsmerkmale und nicht als feste Bauwerke – in den meisten Regionen ist keine Genehmigung erforderlich, da sie abnehmbar sind und nur eine geringe zusätzliche Last verursachen. Feste Polycarbonatplatten und massive Dächer hingegen sind nach den Bauvorschriften als dauerhafte Dächer anzusehen und unterliegen dem vollständigen Genehmigungsverfahren. Motorisierte, einziehbare Systeme liegen dazwischen – erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde, da die Auslegung der Vorschriften hinsichtlich der Frage, ob Schienen und Gehäuse diese Systeme dauerhaft machen, unterschiedlich ist.

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